Rechtsgrundlagen - www.bastille-gsws.de
.

Rechtsgrundlagen

Das Sozialgesetzbuch XII §§ 53, 54 in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch IX § 55 sind die verbindliche Rechtsgrundlage für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Bewerber müssen werkstatt- und wohngemeinschaftsfähig sein.

Dieser Artikel wurde bereits 47500 mal angesehen.



.