In unseren Wohngemeinschaften werden erwachsene Menschen mit geistiger, Lern-, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung der Hilfsbedarfsgruppen II bis IV betreut. Die Bewohner(innen) müssen werkstatt- und wohngemeinschaftsfähig sein. Jede(r) Bewohner(in) hat sein/ihr eigenes Zimmer, das er/sie sich individuell einrichten kann. Zu jeder Wohnung gehören eine Küche, ein Bad und eine Dusche.
Die Betreuungsangebote umfassen bei Bedarf Unterstützung in den Bereichen: Einrichtung der Zimmer, Haushaltspflege, Einkauf für das tägliche Leben (Lebensmittel, Bekleidung usw.), Kontakt mit Angehörigen, Ämtern, Behörden, Ärzten usw., Umgang mit Finanzen, Mobilitätstraining, persönliche Beratungsgespräche im täglichen Leben sowie soziales Verhalten in der Gesellschaft. In den Wohngemeinschaften findet wöchentlich eine Bewohnerversammlung statt. Auf dieser haben die Bewohner Mitspracherecht und werden an den die Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen beteiligt. Die Teilnahme ist verbindlich.
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